Prosecco: Perlendes aus Bella Italia
Der Name Prosecco ist eine geschützte Bezeichnung. Prosecco dürfen sich Schaumweine, Perlweine und Stillweine aus den italienischen Regionen Venetien und Friaul-Julisch Venetien nennen. Diese Regelung gilt erst seit 2010, bis dahin wurden alle aus der weißen Rebsorte Glera gekelterten Weine als Prosecco bezeichnet. Die aktuellen Auflagen regeln genau das Anbaugebiet und die Orte, an denen Prosecco hergestellt und abgefüllt werden darf. Die Trauben dürfen ausschließlich in bestimmten Provinzen gelesen werden, darunter Belluno, Gorizia, Padova und Triest. Dort müssen auch Verarbeitung und Abfüllen stattfinden.